Dichtigkeitsprüfung nach EU-VO 1005/2009 und EU-VO 842/2006

Seit dem 1.1.2015 gelten aktualisierte Prüffristen an Kälteanlagen, Klimaanlagen und Wärmepumpen.

Bereits seit vielen Jahren besteht die Pflicht zur Dichtheitsprüfung an Kälteanlagen und Wärmepumpen. Dazu zählen natürlich auch alle Split-Klimaanlagen und Heizungswärmepumpen. Diese Dichtheitsprüfungen dürfen ausschließlich durch zertifizierte Betriebe ausgeführt werden.

Neu seit 1.1.2015 erfolgt die Berechnung gemäß EU-VO 517/2014 der Intervalle nun nach dem CO2-Äquivalent des Kältemittels in der Anlage:

ab 5t: jährliche Prüfung

ab 50t: halbjährliche Prüfung

ab 500t: 1/4-jährliche Prüfung

Das CO2-Äquivalent berechnet sich aus dem Produkt des GWP (Global Warming Potential) des Kältemittels und der Füllmenge.

Wir unterstützen Sie gern bei der Umsetzung der neuen Vorschrift, berechnen für Sie die vorgeschriebenen Intervalle, erinnern Sie an notwendige Prüfungen und führen die Dichtheitszertifizierungen durch.

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